Rente
Ab einem bestimmten Lebensalter kann eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen werden.
Die Rentenleistung gibt es nur auf Antrag, dieser sollte in der Regel 3 Monate vor Erreichen der gewünschten Altersgrenze gestellt werden. Sollte das Rentenkonto nicht vollständig geklärt sein (z. B. Kindererziehungszeiten), hilft die Rentenstelle weiter.
Auch nach dem Tode eines Ehegatten oder Lebenspartners sichert die Hinterbliebenenrente die wirtschaftliche Existenz und gleicht den Einkommensverlust teilweise wieder aus. Die Ehe muss mindetsens ein Jahr bestanden haben.
Wer wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, hat ggf. Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Für alle Rentenarten sind besondere Voraussetzungen wie z. B. Altersgrenze und Wartezeit erforderlich.
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung beizubringen:
- Personalausweis bzw. Reisepass, Geburtsurkunde
- Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Rentenauskunft
- bei Hinterbliebenenrente die Sterbeurkunde und Familienbuch
- Steueridentifikationsnummer
Die Rentenversicherung finanziert auch Rehabilitationsleistungen
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Rentenstelle der Stadtverwaltung Gevelsberg.
Kontakt
Telefon: 02332 771 - 259
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 30
E-Mail: Seniorenbuero@stadtgevelsberg.de
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Telefon: 02332 771 - 260
Fax: 02332 771 - 230
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behindertengerechter Zugang im Erdgeschoss
Termine nach Vereinbarung
Auskunfts- und Beratungsstelle Hagen
Bergstraße 128, Hagen
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