Sprungziele
Seiteninhalt

Seniorenwohnungen

Seniorengerechte Wohnungen
Wenn Ihre Wohnung den Erfordernissen des Alters nicht entspricht und eine Wohnraumanpassung nicht möglich ist, wäre vielleicht ein Umzug in eine seniorengerechte Wohnung eine Alternative. Öffentlich geförderte Seniorenwohnungen sind für Personen ab 60 Jahre, die einen Wohnberechtigungsschein haben müssen. Bei frei finanzierten Wohnungen liefert der örtliche Mietspiegel Anhaltspunkte bezgl. der Mietpreisobergrenzen.

  • öffentlich geförderte Wohnungen
  • freifinanzierte Wohnungen