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Arbeitslosengeld II/ Jobcenter
Beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) handelt es sich um eine Sozialleistung, die nach § 37 SGB II beantragt werden muss. Träger der Sozialhilfe gem. SGB II ist im Ennepe-Ruhr-Kreis die Kreisverwaltung. Informationen und Kontaktdaten rund um die Antragstellung und Leistungen entnehmen Sie daher der Seite des Ennepe-Ruhr-Kreises.