Menschen mit Wohnungsproblemen
In Gevelsberg nimmt das Sozialamt die kommunale Pflichtaufgabe wahr, unfreiwillige Obdachlosigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen. Dabei stehen präventive Maßnahmen zur Wohnungssicherung im Vordergrund. Ordnungsbehördliche Maßnahmen werden erst dann angewandt, wenn alle anderen Aktivitäten erfolglos verlaufen sind.
Aufgrund von Mietschulden kann eine Vermieterin bzw. ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen und später eine Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen. In dieser Situation ist das Sozialamt die richtige Ansprechstelle, um frühzeitig gemeinsam Lösungen zu finden.
Neben umfassender Beratung bietet das Sozialamt in dem Zusammenhang je nach Einzelfall Vermittlung bei der Vermieterin oder dem Vermieter, finanzielle Hilfen oder beim Verlust der Wohnung eine Notunterbringung an. Außerdem unterstützt das Sozialamt bei der Vermittlung weitergehender Hilfen durch freie Träger.
Für Fragen in Verwaltung der Obdachloseneinrichtungen sowie Beratung und Betreuung in der Obdachloseneinrichtung wenden Sie sich bitte an:
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