Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt stellt den Lebensunterhalt für vorübergehend nicht erwerbfähige Menschen sicher.
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben Personen, die
- vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und
- die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und
- ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
- aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen mit dem nicht getrennt lebenden Partner oder der nicht getrennt lebenden Partnerin bzw.
- bei minderjährigen Kindern auch aus dem Einkommen und Vermögen der Eltern bestreiten können und
- keine Möglichkeiten der Selbsthilfe haben und
- keine vorrangigen Leistungsansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern wie zum Beispiel der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter haben.
Kontakt
Telefon: 02332 771 - 267
Fax: 02332/771 - 230
Raum: 207
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de
Kontakt
Telefon: 02332 771 - 269
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 206
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de
Kontakt
Telefon: 02332 771 - 268
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 205
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de
Kontakt
Telefon: 02332 771 - 266
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 206
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de
Kontakt
Telefon: 02332 771 - 265
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 207
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de