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Ambulanter Bereich

Bei der häuslichen Pflege unterscheidet man:

Pflegegeld
Pflegegeld erhalten alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Das Pflegegeld wird an den Betroffenen gezahlt, um ggf. die pflegerische Versorgung auch durch Privatpersonen seiner Wahl selbst zu sichern.

Pflegesachleistung
Wenn der Betroffene sich für Sachleistungen entschieden hat, kann die Pflege nur über einen Pflegedienst abgerechnet werden.

Kombinationsleistungen
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden. Bei einer solchen Kombination wird der nicht genutzte Prozentsatz der Pflegesachleistungen als gekürztes Pflegegeld ausgezahlt.

Sozialstationen in Gevelsberg
Lebenshilfe FAN Sozialstation
In den Weiden 24, Telefonnummer: 02332 914930
Ansprechperson: Frau Gebehenne

Diakoniestation Gevelsberg
Gewerbestraße 5, Telefonnummer: 02332 82545
Ansprechperson: Herr Bäcker
E-Mail: kai.baecker@diakonie-mark-ruhr.de

dreizett Plus
Häusliche Senioren- und Krankenpflege
Hagener Straße 401, Telefonnummer: 02332 5096337
Ansprechperson: Herr Landolfo
E-Mail: info@dreizett-plus.de

Häusliche Krankenpflege in Gevelsberg
Dorotheenhof, Theodorstr. 2, Telefonnummer: 02332 912110
Kirchstr. 35 , Telefonnummer: 02332 9121112
Ansprechperson: Herr Wolf
E-Mail: info@krankenpflege-gevelsberg.de

Kenbi Häusliche Kranken-und Seniorenpflege
Mittelstraße 37, Telefonnummer: 02332 551499
Ansprechperson: Frau Beckmann
E-Mail: gevelsberg@kenbi.de

RC das ambulante Pflegeteam
Hagener Str. 279, Telefonnummer: 02332 5529386
Ansprechperson: Frau Christ
E-Mail: info@pflegeteam-rc.de

SKG – Pflegedienst
Gewerbestraße 15, Telefonnummer: 02332 554244
Ansprechperson: Frau Nogueira
E-Mail: info@skg-pflegedienst.de

Pflegedienst Lindenblatt
Hagener Straße 89, Telefonnummer: 02332 6598781


Entlastungsbetrag
Zur Entlassung der Pflegeperson steht Pflegebedürftigen zusätzlich ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für alle Pflegegrade pro Monat zu. Dieses Geld ist zweckgebunden und wird nicht an Angehörige ausgezahlt.
Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für:
Hauswirtschaftliche Leistungen über die Sozialstationen; Betreuung über einen Betreuungsdienst wie z. B. DurchatmEN, Susanne Blüggel Tel. 02332 662619 oder für Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege, auch für die Kosten für Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionskosten.

Häusliche Pflege in der Sozialhilfe
Liegen nach Feststellung des Medizinischen Dienstes die Voraussetzung für einen Pflegegrad nicht vor oder ist der tatsächliche Pflegebedarf höher als die pauschalierte Sachleistung der Pflegekasse, kann unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, Hilfe zur Pflege aus Mitteln der Sozialhilfe gewährt werden.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 265
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 207
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Pütter

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Kontakt

Telefon: 02332 771 - 266
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 206
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Voigtmann

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

Download

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 268
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 205
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Herr Bruhn

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Kontakt

Telefon: 02332 771 - 267
Fax: 02332/771 - 230
Raum: 207
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Gernhardt-Kurenbach

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Kontakt

Telefon: 02332 771 - 269
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 206
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Vormann

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend oder noch nicht ausreichend möglich ist. Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 2 bis zu 1.612 Euro für max. acht Wochen pro Kalenderjahr. Eine Liste stationärer Pflegeeinrichtungen erhalten Sie beim Seniorenbüro.

Verhinderungspflege
Ist der Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt worden, besteht die Möglichkeit, Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Diese kann von Angehörigen, Nachbarn, aber auch von professionellen Pflegediensten tage- oder stundenweise erbracht werden. Pflegegeld wird für 6 Wochen hälftig weitergezahlt.

Tages- und Nachtpflege
Die Tagespflege soll dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen den Verbleib in der eigenen Wohnung so lange wie möglich zu erhalten. Die Leistungshöhe ist nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Nachtpflege wird weder in Gevelsberg noch in der näheren Umgebung angeboten.

24 Stundenpflege
Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie beim Seniorenbüro.

Pflegehilfsmittel
Die Pflegehilfsmittel und technische Hilfen werden unabhängig von dem jeweiligen Pflegegrad leihweise zur Verfügung gestellt. Für „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ wie z. B. Einmalhandschuhe und Einmalbettschutzunterlagen werden Ausgaben bis zu 40 Euro im Monat übernommen. In der stationären Pflege sind Pflegehilfsmittel von der Pflegeeinrichtung bereitzustellen.

Wohnumfeldverbesserung
Die Wohnumfeldverbesserung wird bis zu einer Höhe von 4.000 Euro gezahlt. Verändert sich die Pflegesituation und der Pflegegrad, können weitere Maßnahmen genehmigt werden.
Für mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung können bis zu 16.000 Euro gezahlt werden.

Wohnberatung für den südlichen EN-Kreis
Die Mitarbeiterinnen beraten über Möglichkeiten, die Wohnung sicherer und bequemer zu gestalten, geeignete Hilfsmittel zu bestellen und über Umbaumaßnahmen und deren Finanzierung.
Ansprechperson: Frau Patock
Telefonnummer: 02336 990657
E-Mail: wohnberatung@fan-en.de