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Testament

Wer sein Vermögen nach seinem Tod bestimmten Personen oder Institutionen vermachen will, muss ein Testament verfassen. Ansonsten wird der Nachlass gemäß der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Da es sich beim Erbrecht um eine komplizierte Angelegenheit handelt, ist es sinnvoll, sich Rat bei einem Rechtsanwalt oder Notar zu holen. Dieser kann auch aufzeigen, wie die gesetzliche Erbfolge im Fall des Ratsuchenden aussieht.

Es besteht auch die Möglichkeit, ein Testament selber zu verfassen.
Das Testament muss dann komplett handschriftlich verfasst sein und das Datum sowie die Unterschrift des Verfassers tragen.