Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung kann unabhängig oder zusätzlich zur Vorsorgevollmacht erteilt werden. In der Betreuungsvollmacht wird eine Person angegeben, die im Falle einer gesetzlich notwendigen Betreuung als Betreuer eingesetzt werden soll und festgeschrieben, welche Vorgaben im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit einzuhalten sind. Zudem können Sie persönliche Wünsche und Bedürfnisse schriftlich festlegen.
Auf Wunsch kann die Betreuungsverfügung bei der Betreuungsstelle beglaubigt werden.
Die Betreuungsstelle berät und unterstützt ehrenamtliche Betreuer/-innen und Bevollmächtigte. Zudem erhalten Sie hier Unterlagen und Vordrucke für Vorsorgevollmachten.
Adresse und Kontakt:
Ennepe-Ruhr-Kreis
Betreuungsstelle, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm, Telefonnummer: 02336 932200
Informationen und Vordrucke erhalten Sie auch im Seniorenbüro.