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Anmeldung

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließug ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Dies ist unabhängig vom späteren Trauort. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem Wunschtermin entgegengenommen werden. Allerdings nur während der Öffnungszeiten.
Die nachfolgende Aufstellung soll Ihnen einen Überblick darüber verschaffen, welche Unterlagen das Standesamt in der Regel benötigt.


Deutsche Staatsangehörige, Familienstand ledig:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes / Bürgerbüros des Wohnortes, sofern dieser nicht Gevelsberg ist,
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich bei dem Standesamt des Geburtsortes),
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder,
  • ggf. schriftliche Vollmacht (siehe Vordruck in der Randspalte) eines bei der Anmeldung nicht anwesenden Verlobten.

Deutsche Staatsangehörige, Familienstand geschieden oder verwitwet:
Zusätzlich, zu den oben aufgeführten Unterlagen, benötigen Sie:

  • die Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft (erhältlich bei dem Standesamt der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft),
  • das rechtskräftige Scheidungsurteil,

oder

  • beglaubigte Abschrift aus dem Ehe-/ Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk
  • zusätzlich zu der unmittelbar vorangegangenen Ehe/Lebenspartnerschaft müssen auch alle früheren Ehen/Lebenspartnerschaften und die Art der Auflösung angegeben werden.

Bitte bringen Sie vorhandene Dokumente, wie z. B. Stammbuch, Heirats-/ Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde, beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch, Scheidungsurteile, Sterbeurkunden mit. Sofern solche Dokumente nicht mehr vorhanden sind, wenden Sie sich bitte an das Standesamt dieser Eheschließungen.

In Fällen einer ausländischen Staatsangehörigkeit, Adoption, Geburt bzw. letzte Eheschließung im Ausland oder Nicht-Volljährigkeit, nehmen Sie bitte vorab persönlich oder telefonisch mit dem Standesamt Kontakt auf, damit die Frage zu erforderlichen Urkunden mit Ihnen direkt besprochen werden kann.