Abfallbeseitigungsgebühren
Die Stadt erhebt zur Deckung der Kosten, die durch das Vorhalten und die Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen der Abfallbeseitigung entstehen, Benutzungsgebühren.
Für das Einsammeln von Abfällen stellt die Stadt Gevelsberg 120 l- und 240 l-Biomüllbehälter sowie 120 l-, 240 l- und 1.100 l-Restmüllbehälter zur Verfügung.
Jeder Eigentümer eines im Stadtgebiet liegenden Grundstücks ist verpflichtet sein Grundstück an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung anzuschließen (Anschlusszwang). Der Eigentümer eines Grundstücks und jeder Abfallbesitzer auf einem an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück (z. B.Mieter, Pächter) ist verpflichtet, die auf dem Grundstück anfallenden Abfälle zur Beseitigung und Verwertung der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung zu überlassen (Benutzungszwang).
Der erstmalige Anschluss (z. B. bei Neubauten) ist beim Steueramt der Stadt zu beantragen. Änderungen bei den Behälterbeständen müssen direkt bei den Technischen Betrieben Gevelsberg beantragt werden.
Die Abfallbeseitigungsgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer Zusatzgebühr (gewichtsbezogene Gebühr) zusammen.
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