Beistandschaften
Die Beistandschaft für ein minderjähriges Kind ist eine Form der gesetzlichen Vertretung. Sie ist eine Jugendhilfeleistung, die aufgrund eines formlosen Antrages zustande kommt. Antragsberechtigt sind allein sorgeberechtigte Eltern oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Die Aufgaben des Beistandes liegen in der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft endet, wenn der oder die Antragstellerin dies beantragt.
Kontakt
Telefon: 02332 771 - 219
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 21
E-Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de