Stichwahl für die Wahl des Landrates am 28.09.2025 Briefwahlbüro im Rathaus ab dem 18.09.2025 geöffnet
Im Rathaus der Stadt Gevelsberg ist die Briefwahl für die am 28.09.2025 stattfindende Stichwahl ab Donnerstag, den 18.09.2025 möglich.
Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
- montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 16.00 Uhr,
- donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr,
- freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr (Freitag, 26.09.2025 von 08:00 bis 15:00 Uhr) sowie
- samstags (nicht am 27.09.2025) von 09.00 bis 12.00 Uhr.
Eine Terminvereinbarung ist für das Briefwahlbüro nicht erforderlich.
Das Wahlamt bittet alle Wahlberechtigten um Beachtung der folgenden Hinweise:
Personen, die Ihre Briefwahlunterlagen für die Stichwahl bereits zur Hauptwahl beantragt haben, erhalten Ihre Briefwahlunterlagen von Amts wegen übersandt.
Im Briefwahlbüro (Sitzungsraum 1 des Rathauses der Stadt Gevelsberg) können darüber hinaus alle Wahlberechtigten persönlich ihren Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen stellen und auch direkt vor Ort von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Die Abholung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur dann möglich, wenn die Empfangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Die bevollmächtigte Person hat hierbei schriftlich den Erhalt der Unterlagen zu bestätigen und zu versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können den Wahlberechtigten auch zugeschickt werden. Hierzu muss der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antrag ausgefüllt, persönlich unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Stadt Gevelsberg, Wahlamt, Rathausplatz 1, 58285 Gevelsberg, gesendet oder bei der Stadt Gevelsberg abgegeben werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann an die im Antrag angegebene Adresse (auch im Ausland) geschickt.
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen kann persönlich, schriftlich oder auch elektronisch (über QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail an briefwahl@stadtgevelsberg.de oder online) beantragt werden.
Briefwahlanträge können elektronisch bis Mittwoch, 24.09.2025, 00.00 Uhr und persönlich bis Freitag, den 26.09.2025, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen so rechtzeitig an den Bürgermeister abgesandt werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag 28.09.2025 bis 16.00 Uhr eingeht.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe der Hauptwahl behalten für die Stichwahl ihre Gültigkeit. Sofern Wählende ihre Wahlbenachrichtigungsbriefe nicht mehr besitzen, können diese unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes in ihrem Stimmbezirk wählen.