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Integrationsratswahl 2025

Wahlrecht und Wahlbenachrichtigung

Am 14. September findet die alle fünf Jahre stattfindende Integrationsratswahl gemeinsam mit der Kommunalwahl statt. Alle zur Integrationsratswahl Wahlberechtigten sind aufgerufen, an der Wahl des Integrationsrates teilzunehmen.

Wahlberechtigt zur Integrationsratswahl ist, wer
1. nicht Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (auch sog. Doppelstaatler),
3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.08.2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
1. 16 Jahre alt sein,
2. sich seit mindestens einem Jahr in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig aufhalten und
3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29. August 2025) in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

An der Wahl zum Integrationsrat am 14. September 2025 kann nur teilnehmen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das vom Wahlamt erstellte Wählerverzeichnis liegt vom 25. bis zum 29. August 2025 im Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Gevelsberg, Rathausplatz 1, Gevelsberg, zur Einsichtnahme aus.

Wer bis zum 24. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann sich auf Antrag beim Wahlamt der Stadt Gevelsberg, Mühlenstraße 25, 58285 Gevelsberg, Zimmer 7,9, und 10, E-Mail: wahlamt@stadtgevelsberg.de, in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Den Nachweis über die Wahlberechtigung hat der Antragsteller zu führen. Das Antragsformular „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis“ kann beim Wahlamt angefordert oder auch online heruntergeladen werden. Dieser Antrag muss dem Wahlamt bis zum 02. September 2025 vorliegen. Andernfalls ist eine Teilnahme an der Wahl des Integrationsrates nicht möglich.

Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, haben bis zum 12. September 2025 bis spätestens 15:00 Uhr die Möglichkeit, im Rathaus Gevelsberg, Rathausplatz 1, 58285 Gevelsberg, die Briefwahl zu beantragen.

Für Fragen und Unterstützungsbedarf können sich Wahlberechtigte an das Wahlamt der Stadt Gevelsberg oder auch an die Geschäftsstelle des Integrationsrates, Rathausplatz 1, 58285 Gevelsberg, E-Mail: integrationsrat@stadtgevelsberg.de oder Telefon 02332 771-297, wenden.

26.08.2025