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Wahlen am 14.09.2025
Briefwahlbüro im Rathaus ab dem 19.08.2025 geöffnet

Im Rathaus der Stadt Gevelsberg ist die Briefwahl für die am 14.09.2025 stattfindenden Kommunalwahlen, die Integrationsratswahl, die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr sowie eine etwaige Stichwahl am 28.09.2025 ab dem 19.08.2025 möglich.

Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr,
freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr (Freitag, 12.09.2025 von 08:00 bis 15:00 Uhr) sowie samstags (nicht am 13.09.2025) von 09.00 bis 12.00 Uhr.

Eine Terminvereinbarung ist für das Briefwahlbüro nicht erforderlich.

Das Wahlamt bittet alle Wahlberechtigten um Beachtung der folgenden Hinweise:
Die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten persönliche Wahlbenachrichtigungsbriefe. Diese werden allen Wahlberechtigten bis spätestens zum 24.08.2025 zugestellt. Wer bis zu diesem Termin noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte umgehend telefonisch mit dem Briefwahlbüro unter 02332 771102 oder mit dem städtischen Wahlamt per E-Mail an wahlamt@stadtgevelsberg.de Kontakt aufnehmen, um zu überprüfen, ob eine Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt ist.

Im Briefwahlbüro (Ratssaal des Rathauses der Stadt Gevelsberg) können alle Wahlberechtigten persönlich ihren Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen stellen und auch direkt vor Ort von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Wahlberechtigte können hier auch direkt Briefwahlunterlagen für eine etwaige Stichwahl am 28.09.2025 mitbeantragen.

Die Abholung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur dann möglich, wenn die Empfangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Die bevollmächtigte Person hat hierbei schriftlich den Erhalt der Unterlagen zu bestätigen und zu versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können den Wahlberechtigten auch zugeschickt werden. Hierzu muss der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antrag ausgefüllt, persönlich unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Stadt Gevelsberg, Wahlamt, Rathausplatz 1, 58285 Gevelsberg, gesendet oder bei der Stadt Gevelsberg abgegeben werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann an die im Antrag angegebene Adresse (auch im Ausland) geschickt.

Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen kann persönlich, schriftlich oder auch elektronisch (über QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, per E- Mail an briefwahl@stadtgevelsberg.de oder online über die städtische Homepage www.gevelsberg.de) beantragt werden.

Briefwahlanträge können elektronisch bis Mittwoch, 10.09.2025, 00.00 Uhr und persönlich bis Freitag, den 12.09.2025, 15.00 Uhr, gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen müssen so rechtzeitig an den Bürgermeister abgesandt werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag 14.09.2025 bis 16.00 Uhr eingeht.

19.08.2025