Bedarfsmeldung
Bitte beachten Sie: Die Bedarfsanzeige beim Jugendamt ersetzt nicht automatisch die frühzeitige persönliche Anmeldung in der gewünschten Kindertageseinrichtung.
Bitte beachten Sie, dass der Bedarf schriftlich angezeigt werden muss und nutzen Sie den dafür vorgesehenen Vordruck "Bedarfsmeldung § 24 SGB VIII".
Die Betreuungsverträge werden Mitte Januar versendet, anschließend beginnt das Nachrückverfahren. Wer keinen Betreuungsplatz für sein Kind bekommen hat, wendet sich bitte an die Stadtverwaltung.
Um den Betreuungsbedarf beim Jugendamt der Stadt Gevelsberg anzuzeigen, wenden Sie sich bitte an
Kontakt
Telefon: 02332 771-205
Fax: 02332 771 230
Raum: 122
E-Mail: kitaogs@stadtgevelsberg.de