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Bezuschussung von kleineren, privaten Denkmalpflegemaßnahmen 2025

Die Stadt Gevelsberg engagiert sich auch im Jahr 2025 aktiv für den Erhalt des kulturellen Erbes im Stadtgebiet und unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Pflege von Denkmälern. Mit Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenmitteln aus dem Haushalt der Stadt werden kleinere Maßnahmen zur Denkmalpflege gezielt bezuschusst.

Gefördert werden Arbeiten, die dazu beitragen, historische Substanz zu erhalten und instand zu setzen oder das ursprüngliche Erscheinungsbild eines Denkmals wiederherzustellen. Hierzu zählen unter anderem die Neueindeckung undichter Dächer, Fassadenanstriche oder der Austausch von Kunststofffenstern durch denkmalgerechte Holzfenster. Auch Gutachten zur Erforschung von Baudenkmälern können gefördert werden.

Nicht in den Förderbereich fallen jedoch Modernisierungen wie energetische oder technische Aufrüstungen sowie der Ersatz von noch instandsetzbarer Originalbausubstanz.

Interessierte können ab sofort ihre Anträge bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Gevelsberg einreichen. Gefördert werden können Maßnahmen an eingetragenen Denkmälern oder an Objekten im Denkmalbereich, bei dem die geplante Maßnahme den Schutzbereich der entsprechenden Denkmalsbereichssatzung betrifft. Voraussetzung für die Förderung ist, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW vorliegt. Die Arbeiten müssen bis spätestens 23. November 2025 abgeschlossen und abgerechnet sein – eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Die vollständigen Antragsunterlagen sind inklusive aller Unterlagen zur Bewertung (z.B. Kostenvoranschläge, Materialauflistung, Skizzen usw.) bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Gevelsberg einzureichen. Sollten Sie noch eine Erlaubnis für die Umsetzung Ihrer Maßnahme benötigen, beachten Sie bitte, dass deren Erteilung je nach Umfang der Arbeiten mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

Auf der Website der Stadt Gevelsberg stehen weitere Informationen sowie Antragsvordrucke zur Verfügung. Für Fragen zur Antragstellung und Förderfähigkeit von Maßnahmen steht die Untere Denkmalbehörde, Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt, gerne beratend zur Seite.

Tel.: 02332/771-309
E-Mail: denkmal@stadtgevelsberg.de

27.03.2025