Wahlvorschlagsverfahren zur Kommunalwahl 2025
Der NRW-Innenminister Herbert Reul hat den Termin für die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen auf den 14. September 2025 festgelegt. Etwaige Stichwahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt.
Grundlage für das Wahlvorschlagsverfahren sind das Kommunalwahlgesetz NRW sowie die Kommunalwahlordnung NRW. Die gesetzlichen Regelungen sind maßgeblich und zu beachten. Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren werden zudem in der
zusammengefasst.
Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die vom Wahlleiter der Stadt Gevelsberg, Wahlamt, Mühlenstraße 25, 58285 Gevelsberg, Zimmer: 7, 9 und 10 während der Dienststunden: montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr kostenlos abgegeben werden. Sie können die Formulare auch beim Wahlamt der Stadt Gevelsberg per E-Mail an wahlamt@stadtgevelsberg.de anfordern.
Die Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Gevelsberg sind spätestens
bis zum 7. Juli 2025, 18.00 Uhr (69. Tag vor der Wahl; Ausschlussfrist)
beim Wahlleiter der Stadt Gevelsberg, Wahlamt, Mühlenstraße 25, 58285 Gevelsberg, Zimmer 7 oder 10, einzureichen. Die postalische Anschrift des Wahlamtes der Stadt Gevelsberg lautet Rathausplatz 1, 58285 Gevelsberg.
Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, vorher noch behoben werden können.