Topmeldung
Seiteninhalt
Warum wird nun zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken unterschieden?
Mit der Neubewertung wurde deutlich, dass die Nichtwohngrundstücke im Verhältnis deutlich niedriger bewertet werden. Dies führt zu einer großen Lastenverschiebung hin zu den Wohngrundstücken. Das Land NRW hat deswegen den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, für Wohn- und Nichtwohngrundstücke getrennte Hebesätze einzuführen, mit denen diese Abweichungen erforderlichenfalls abgefedert werden können. Damit durfte der Rat der Stadt Gevelsberg im Rahmen der Grundsteuer eigene politische Lenkungsziele festlegen, wie beispielsweise die Förderung des Wohnens als hohes soziales Gut.