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Wie wurde die Reform in Nordrhein-Westfalen (NRW) umgesetzt?

Das Land NRW hat sich für das sogenannte Bundesmodell entschieden.
Das Bundesmodell sieht neben der separaten Bewertung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke (Grundsteuer A) die Bewertung von zwei Grundstücksgruppen für die Grundsteuer B vor:

Grundstücksgruppen Grundsteuer B
Grundstücksgruppen Grundsteuer B

Das Finanzamt legt die Zuordnung der Grundstücksart (Einfamilienhaus, Geschäftsgrundstück, etc.) fest und berechnet in den jeweiligen Bewertungsverfahren (Ertrags- oder Sachwertverfahren) den Grundsteuermessbetrag. Dieser Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt zusammen mit der festgelegten Grundstücksart an die Stadt Gevelsberg übermittelt. An diese Festsetzungen ist die Stadt Gevelsberg gebunden.

Bei Fragen oder Einwänden zur Feststellung des Grundsteuermessbetrages wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Finanzamtes Schwelm. Diese ist montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr unter der Telefonnummer 02336/803-1959 zu erreichen. Alle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer.nrw.de.