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Warum wurde die Grundsteuerbewertung geändert?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Jahr 2018 die bisherige Bewertung der Grundstücke für verfassungswidrig erklärt. Ausschlaggebend war die im Westen Deutschlands zuletzt 1964 erfolgte Wertermittlung und die daraus resultierenden ungleich verteilten Werteverschiebungen. Die bisherigen Grundsteuermessbeträge, die auf den alten Bewertungskriterien beruhen, durften letztmalig für das Jahr 2024 angewendet werden.