Informationen zur neuen Grundsteuer ab dem Jahr 2025
Das Verfahren für die Ermittlung der Grundsteuer ist zum 01.01.2025 reformiert worden.
Im Rahmen der Umsetzung der Grundsteuerreform hat sich der Rat der Stadt Gevelsberg für die Einführung von differenzierenden Hebesätzen entschieden.
Ausführliche Informationen hierzu können der dieser Entscheidung zugrundliegenden Beschlussvorlage (Drucksache 013/2025) entnommen werden.
Die nachfolgenden Ausführungen fassen die Informationen zu den grundlegenden Fragen zusammen.
Warum wurde die Grundsteuerbewertung geändert?
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Jahr 2018 die bisherige Bewertung der Grundstücke für verfassungswidrig erklärt. Ausschlaggebend war die im Westen Deutschlands zuletzt 1964 erfolgte Wertermittlung und die daraus resultierenden ungleich verteilten Werteverschiebungen. Die bisherigen Grundsteuermessbeträge, die auf den alten Bewertungskriterien beruhen, durften letztmalig für das Jahr 2024 angewendet werden.
Wie wurde die Reform in Nordrhein-Westfalen (NRW) umgesetzt?
Das Land NRW hat sich für das sogenannte Bundesmodell entschieden.
Das Bundesmodell sieht neben der separaten Bewertung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke (Grundsteuer A) die Bewertung von zwei Grundstücksgruppen für die Grundsteuer B vor:
Das Finanzamt legt die Zuordnung der Grundstücksart (Einfamilienhaus, Geschäftsgrundstück, etc.) fest und berechnet in den jeweiligen Bewertungsverfahren (Ertrags- oder Sachwertverfahren) den Grundsteuermessbetrag. Dieser Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt zusammen mit der festgelegten Grundstücksart an die Stadt Gevelsberg übermittelt. An diese Festsetzungen ist die Stadt Gevelsberg gebunden.
Bei Fragen oder Einwänden zur Feststellung des Grundsteuermessbetrages wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Finanzamtes Schwelm. Diese ist montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr unter der Telefonnummer 02336/803-1959 zu erreichen. Alle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer.nrw.de.
Warum wird nun zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken unterschieden?
Mit der Neubewertung wurde deutlich, dass die Nichtwohngrundstücke im Verhältnis deutlich niedriger bewertet werden. Dies führt zu einer großen Lastenverschiebung hin zu den Wohngrundstücken. Das Land NRW hat deswegen den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, für Wohn- und Nichtwohngrundstücke getrennte Hebesätze einzuführen, mit denen diese Abweichungen erforderlichenfalls abgefedert werden können. Damit durfte der Rat der Stadt Gevelsberg im Rahmen der Grundsteuer eigene politische Lenkungsziele festlegen, wie beispielsweise die Förderung des Wohnens als hohes soziales Gut.
Wurde die Grundsteuer erhöht?
Nein, das Gesamtvolumen der Grundsteuer hat sich nicht verändert. Wahrscheinlich wird die Stadt Gevelsberg sogar etwas weniger Grundsteuer einnehmen. Wenn also alle Grundstücke zusammengerechnet werden, ergibt sich keine Erhöhung.
Das bedeutet jedoch nicht, dass für jedes einzelne Grundstück dieselbe Summe wie bisher anfällt. Für das einzelne Grundstück ist entscheidend, wie die Bewertung durch das Finanzamt ausgefallen ist. Für den einzelnen Steuerpflichtigen kann es in der Folge zu einer höheren oder niedrigeren Belastung kommen.
Welche Hebesätze gelten in Gevelsberg?
Folgende Hebesätze wurden vom Rat der Stadt Gevelsberg am 30.01.2025 beschlossen:
Grundsteuer A | 236 v.H. |
Grundsteuer B | |
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739 v.H. |
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1.460 v.H. |
Wie wird der zu zahlende Betrag berechnet?
Wann erhalte ich meinen Grundsteuerbescheid für 2025?
Die Bescheide werden ab dem 25. Februar 2025 versendet. Die Zustellung können Sie bis Anfang März erwarten. Sollten Sie bis zum Ende der ersten Märzwoche keinen Bescheid erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerabteilung.
An wen kann ich mich mit Fragen zur Grundsteuer wenden?
Über die folgenden Wege stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerabteilung für Fragen zur Grundsteuer gerne zur Verfügung:
E-Mail: grundsteuer@stadtgevelsberg.de oder während der Öffnungszeiten im Rathaus:
Kontakt
Telefon: 02332 771 - 165
Fax: 02332 771 - 870
Raum: 222
E-Mail: finanzen@stadtgevelsberg.de