Sprungziele
Seiteninhalt

Bundestagswahl am 23.02.2025 Briefwahlbüro im Rathaus ab dem 10.02.2025 geöffnet

Im Rathaus der Stadt Gevelsberg ist die Briefwahl für die am 23.02.2025 stattfindende Bundestagswahl ab dem 10.02.2025 möglich.

Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • montags von 08:00 bis 18:00 Uhr
  • dienstags und mittwochs von 08:00 bis 16:00 Uhr,
  • donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr,
  • freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr (Freitag, 21.02.2025 von 08:00 bis 15:00 Uhr) sowie
  • Samstag, 15.02.2025 von 09:00 bis 12:00 Uhr.

Eine Terminvereinbarung ist für das Briefwahlbüro nicht erforderlich.

Das Wahlamt bittet alle Wahlberechtigten um Beachtung der folgenden Hinweise:
Die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten persönliche Wahlbenachrichtigungsbriefe. Diese wurden allen Wahlberechtigten bis spätestens zum 02.02.2025 zugestellt. Wer bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte umgehend telefonisch mit dem Briefwahlbüro unter 02332 771-808 oder mit dem städtischen Wahlamt per E-Mail an wahlamt@stadtgevelsberg.de Kontakt aufnehmen, um zu überprüfen, ob eine Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt ist.

Im Briefwahlbüro (Sitzungsraum I – III des Rathauses der Stadt Gevelsberg) können alle Wahlberechtigten persönlich ihren Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen stellen und auch direkt vor Ort von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Die Abholung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur dann möglich, wenn die Empfangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Die bevollmächtigte Person hat hierbei schriftlich den Erhalt der Unterlagen zu bestätigen und zu versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können den Wahlberechtigten auch zugeschickt werden. Hierzu muss der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antrag ausgefüllt, persönlich unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Stadt Gevelsberg, Wahlamt, Rathausplatz 1, 58285 Gevelsberg, gesendet oder bei der Stadt Gevelsberg abgegeben werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann an die im Antrag angegebene Adresse (auch im Ausland) geschickt.

Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen kann persönlich, schriftlich oder auch elektronisch (über QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail an briefwahl@stadtgevelsberg.de oder online über die städtische Homepage www.gevelsberg.de) beantragt werden.

Briefwahlanträge können bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr, gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen müssen so rechtzeitig an den Bürgermeister abgesandt oder abgegeben werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag (23.02.2025) bis 18:00 Uhr eingeht.

06.02.2025