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4. Stufe Lärmaktionsplan: Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Stadt Gevelsberg erarbeitet aktuell mit Hilfe eines Ingenieurbüros einen Lärmaktionsplan der 4. Stufe.
Ziel des Lärmaktionsplans ist es, Lärmbelästigungen aufzuzeigen, zu vermeiden und zu verringern. Auch die Gevelsberger Bürgerinnen und Bürger werden im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung mit einbezogen.

Ab Montag, den 23. Dezember 2024, bis Dienstag, den 07. Januar 2025, haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Lärmkarten und den Entwurf der Lärmaktionsplanung einzusehen und Anregungen und Bedenken vorzubringen. Die Lärmkarten sowie der Entwurf der Lärmaktionsplanung sind hier einsehbar.

Anregungen und Bedenken können unter Angabe von Namen und Anschrift per E-Mail an stadtentwicklung@stadtgevelsberg.de gesendet werden. Die vorgebrachten Ideen, Vorschläge und Anregungen werden bei der anschließenden Erstellung des Entwurfs der 4. Stufe des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

Zum Hintergrund:
Durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, regelmäßig alle fünf Jahre Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen beziehungsweise bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Pflicht dazu besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hat im Frühjahr 2023 die Lärmkarten für Städte unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern veröffentlicht.

Die Lärmkartierung für die Stadt Gevelsberg stellt, wie gesetzlich vorgeschrieben, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Fahrzeugen sowie Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zugbewegungen im Jahr dar. Die betroffenen Städte sind dazu verpflichtet, auf Grundlage der Lärmkartierung, Lärmaktionspläne zu erstellen beziehungsweise zu überprüfen und zu überarbeiten. Bei Haupteisenbahnstrecken liegt die Zuständigkeit beim Eisenbahn-Bundesamt.

20.12.2024