Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden als Träger öffentlicher Belange
In seiner Sitzung am 19.12.2024 hat der Rat der Stadt Gevelsberg folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf des Lärmaktionsplans der Stufe 4 in Gevelsberg (Stand Oktober 2024) zu und beschließt seine öffentliche Auslegung gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden.“
Die Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich in der Zeit vom
23. Dezember 2024 – Dienstag, den 07. Januar 2025 einschließlich
über die Inhalte der Lärmkarten und des Lärmaktionsplanes zu informieren. Zeitgleich werden die betroffenen Behörden als Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Anregungen und Bedenken können unter Angabe von Namen und Anschrift per E-Mail gesendet werden.
Die vorgebrachten Ideen, Vorschläge und Anregungen werden bei der anschließenden Erstellung des Entwurfs der 4. Stufe des Lärmaktionsplans berücksichtigt.