Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden als Träger öffentlicher Belange
In seiner Sitzung am 19.12.2024 hat der Rat der Stadt Gevelsberg folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf des Lärmaktionsplans der Stufe 4 in Gevelsberg (Stand Oktober 2024) zu und beschließt seine öffentliche Auslegung gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden.“
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan hatten Bürgerinnen und Bürger vom 23. Dezember 2024 bis zum 7. Januar 2025 die Möglichkeit, sich online auf der Stadtwebsite zu informieren und den Entwurf des Lärmaktionsplans sowie die Lärmkarten einzusehen. Parallel dazu wurden auch die Träger öffentlicher Belange schriftlich am 20. Dezember 2024 beteiligt.
Während dieser Beteiligungsphase wurden insgesamt 14 Rückmeldungen vorgelegt. Da diese jedoch keine inhaltlichen Auswirkungen auf den Entwurf der Lärmaktionsplanung hatten, war eine erneute Überarbeitung der Fassung vom Dezember 2024 nicht erforderlich.
Am 30.01.2025 beschloss der Rat der Stadt Gevelsberg den Lärmaktionsplan der Stufe 4.