Erreichbarkeit des Wahlamtes der Stadt Gevelsberg während der allgemeinen Schließungszeiten zum Jahreswechsel
Vor dem Hintergrund der voraussichtlichen Bundestagswahl am 23.02.2025 ist das Wahlamt der Stadt Gevelsberg auch während der allgemeinen Schließungszeit der Stadtverwaltung (24.12.2024 bis 01.01.2025) für Wahlvorschlagsträger zur Einreichung von Unterstützungsunterschriften und Wählbarkeitsbescheinigungen erreichbar.
Am
Freitag, den 27.12.2024,
Samstag, den 28.12.2024 sowie am
Montag, den 30.12.2024 werden
Termine zur Einreichung von Unterstützungsunterschriften und Wählbarkeitsbescheinigungen
von 9:00 bis 12:00 Uhr
angeboten. Die Terminvereinbarung kann ab sofort per E-Mail an wahlamt@stadtgevelsberg.de oder telefonisch unter 02332 771-119 erfolgen. Auch die Prüfung von postalisch eingehenden oder in den Hausbriefkasten des Rathauses hinterlegten Unterstützungsunterschriften und Wählbarkeitsbescheinigungen wird an den angegebenen Tagen erfolgen.
Die Wahlvorschlagsträger werden dringend gebeten, mit dem Prüfanliegen die Kontaktdaten eines/r Ansprechpartner/in zur telefonischen Erreichbarkeit einzureichen. Das Wahlamt wird die Prüfung der eingereichten Unterstützungsunterschriften und Wählbarkeitsbescheinigungen unverzüglich vornehmen und diese Person nach Abschluss telefonisch kontaktieren und einen Abholtermin am Rathaus der Stadt Gevelsberg vereinbaren.
Für dringende Anliegen der Wahlvorschlagsträger ist das Wahlamt darüber hinaus am 24.12., 31.12. sowie an den Feiertagen in der Zeit vom 9:00 bis 12:00 Uhr per E-Mail an wahlamt@stadtgevelsberg.de oder telefonisch unter 02332 771-119 erreichbar.