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Vorgezogene Bundestagswahl voraussichtlich am 23.02.2025

Wahlhelferaufruf

Die vorgezogenen Neuwahlen des Deutschen Bundestages werden voraussichtlich am 23.02.2025 stattfinden. Für die Durchführung dieser möglichen Wahl sucht die Stadt Gevelsberg Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die im Rahmen eines Ehrenamtes Wahlhelferdienst in den Wahllokalen und in den Briefwahlvorständen ausüben.

Das Wahlehrenamt kann grundsätzlich jede/r Wahlberechtigte/r übernehmen.

  • Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind
  • alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dürfen gemäß § 9 Absatz 3 Bundeswahlgesetz nicht in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.

Jede Wahlhelferin und jeder Wahlhelfer erhält ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 €.
Zu den Aufgaben in den Wahllokalen gehören zum Beispiel die Kontrolle der Wahlberechtigung, die Aushändigung der Stimmzettel, die Überwachung der Stimmabgabe und die Auszählung der Stimmzettel. Bei einem Einsatz in einem Briefwahlvorstand wird unter anderem die Auszählung der per Briefwahl abgegebenen Stimmen vorbereitet.

Interessierte können sich gerne per E-Mail an wahlhelfer@stadtgevelsberg.de, über das Onlineformular auf der Homepage der Stadt Gevelsberg (Politik/Wahlen)

22.11.2024