Durchfahrgenehmigungen für Anwohnerinnen und Anwohner
Gevelsberger Kirmeszug
Nach den positiven Erfahrungen der letzten Kirmes wird die Stadtverwaltung auch in diesem Jahr wieder Durchfahrgenehmigungen für Anwohnerinnen und Anwohner für die Zeit der Sperrungen während des Kirmeszuges am 30.06.2024 ausstellen. Diese Genehmigungen können Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Straßen bis zum 26.06.2024 auf Antrag bei der Stadtverwaltung, Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Nebenstelle Großer Markt 1, Zimmer 3 oder 4, während der allgemeinen Öffnungszeiten erhalten. Die kostenfreie Genehmigung ist fahrzeugbezogen und gilt nur für Anwohnerinnen und Anwohner, nicht jedoch für evtl. Besucherinnen und Besucher.
Gleichzeitig bittet die Stadt schon jetzt um Verständnis, dass zahlreiche Straßen am Kirmessonntag zwischen 12.00 und ca. 18.30 Uhr gesperrt werden müssen. Nur dadurch ist eine reibungslose Zu- und Rückführung insbesondere der Großfahrzeuge und ein gefahrloser Ablauf des Zuges gewährleistet.