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Maßnahmen am Denkmal umsetzen

Erlaubnis gem. §9 DSchG NRW

In einem Denkmal zu wohnen erfüllt viele Eigentümer mit Stolz, jedoch ist der Besitz eines Denkmals auch mit einigen Pflichten verbunden. So benötigt jeder der eine Änderung, Nutzungsänderung, Beseitigung oder Versetzung eines Baudenkmals vornehmen möchte eine Erlaubnis nach §9 DSchG NRW. Diese stellt die Untere Denkmalbehörde in Zusammenarbeit mit dem Denkmalfachamt aus. Das gleiche gilt für Vorhaben, die in enger Umgebung eines Denkmals umgesetzt werden sollen und Einfluss auf das Erscheinungsbild nehmen können. Eine Erlaubnis ist immer vor Maßnahmenbeginn einzuholen.

Wichtig ist zu wissen, dass mit Veränderungen an Denkmälern nicht nur große Umbaumaßnahmen am Objekt gemeint sind. Schon kleine Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen können negative Auswirkungen auf das Denkmal bzw. auf dessen ursprüngliche Substanz haben, wenn diese beispielsweise mit den falschen Materialen durchgeführt wurden. Bei Verstoß ist die Untere Denkmalbehörde berechtigt Bußgelder aufzuerlegen. Daher ist es ratsam, bei geplanten Maßnahmen frühzeitig Kontakt mit der Unteren Denkmalbehörde aufzunehmen. Gerne stehen Ihnen die Ansprechpartner der Stadt bei der Planung zur Seite und für persönliche Gespräche und Ortstermine zur Verfügung. Den nachfolgenden Antrag auf Erlaubnis gem. §9 DSchG NRW können Sie herunterunterladen und ausgefüllt bei der Unteren Denkmalbehörde einreichen.