Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren, einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Auch Verlängerungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich.
Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt sind, behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass oder Personalausweis. Diese Dokumente besitzen eine generelle Gültigkeit von 6 Jahren.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Vorlaufzeiten, die für die Herstellung dieser Dokumente erforderlich ist. Ein Personalausweis ist, in der Regel, innerhalb von 2 Wochen verfügbar. Ein Reisepass hat eine Lieferzeit von 4 – 6 Wochen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro Gevelsberg unter:
02332-771-191 oder buergerbuero@stadtgevelsberg.de