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Schulung der Wahlvorstände

Wahlvorstehende, Schriftführende und ihre jeweiligen Stellvertretenden werden von der Wahlbehörde auf ihre Tätigkeit in einer Schulung vorbereitet. Nähere Angaben zum Zeitpunkt und Ort der Schulungsveranstaltung sind in den Ernennungsschreiben enthalten. Zur Schulung wird Informationsmaterial ausgehändigt, in dem die einzelnen Abläufe und Aufgaben am Wahltag sowie das Verfahren zur Stimmenauszählung beschrieben sind.

Die Beisitzenden und Wahlhelfenden werden am Wahltag vor Beginn der Wahlhandlung von den Wahlvorstehenden in ihre Aufgabe eingewiesen.