Die Aufgaben des Wahlvorstands
Die Mitglieder eines Wahlvorstandes sorgen am Wahltag für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Wahlvorganges in den Wahlräumen. Nach Abschluss der Wahlhandlung zählen die Mitglieder eines Wahlvorstandes die Stimmen aus. Die Stimmenauszählung ist, wie die übrige Wahlhandlung, öffentlich, das heißt auch Nichtwahlberechtigte dürfen als Beobachtende im Wahlraum anwesend sein.
Die Wahlvorstehenden (bzw. bei Abwesenheit deren Stellvertretende) leiten die Tätigkeit der Wahlvorstände und verteilen die Aufgaben auf die übrigen Mitglieder. Die Schriftführenden (bzw. in Abwesenheit deren Stellvertretende) vermerken tagsüber im Wählerverzeichnis die Stimmabgabe und füllen am Abend die Wahlniederschrift aus. Die Beisitzenden geben zum Beispiel die Stimmzettel aus und zählen abends die Stimmen mit aus.
Die Tätigkeiten im Briefwahlvorstand beginnen zur Mittagszeit. Bei einem Einsatz im Briefwahlvorstand wird unter anderem die Auszählung der per Briefwahl abgegebenen Stimmen vorbereitet. Das Öffnen der Stimmzettelumschläge und die Auszählung der abgegebenen Stimmen per Briefwahl erfolgt ebenfalls um 18:00 Uhr.