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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen

Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit

Die Mitglieder der Wahlvorstände treffen sich am Wahltag um 7.30 Uhr im Wahlraum, damit vor Beginn der Wahlhandlung (um 8 Uhr) noch einige vorbereitende Aufgaben erledigt werden können. Danach teilt sich der Wahlvorstand für die Wahldauer von 8 Uhr bis 18 Uhr in zwei Schichten ein. Die Wahlzeit endet um 18 Uhr. Anschließend erfolgt die Auszählung der Stimmen mit allen Mitgliedern des Wahlvorstandes.

Die Aufgaben des Wahlvorstands

Die Mitglieder eines Wahlvorstandes sorgen am Wahltag für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Wahlvorganges in den Wahlräumen. Nach Abschluss der Wahlhandlung zählen die Mitglieder eines Wahlvorstandes die Stimmen aus. Die Stimmenauszählung ist, wie die übrige Wahlhandlung, öffentlich, das heißt auch Nichtwahlberechtigte dürfen als Beobachtende im Wahlraum anwesend sein.

Die Wahlvorstehenden (bzw. bei Abwesenheit deren Stellvertretende) leiten die Tätigkeit der Wahlvorstände und verteilen die Aufgaben auf die übrigen Mitglieder. Die Schriftführenden (bzw. in Abwesenheit deren Stellvertretende) vermerken tagsüber im Wählerverzeichnis die Stimmabgabe und füllen am Abend die Wahlniederschrift aus. Die Beisitzenden geben zum Beispiel die Stimmzettel aus und zählen abends die Stimmen mit aus.

Die Tätigkeiten im Briefwahlvorstand beginnen zur Mittagszeit. Bei einem Einsatz im Briefwahlvorstand wird unter anderem die Auszählung der per Briefwahl abgegebenen Stimmen vorbereitet. Das Öffnen der Stimmzettelumschläge und die Auszählung der abgegebenen Stimmen per Briefwahl erfolgt ebenfalls um 18:00 Uhr. 

Schulung der Wahlvorstände

Wahlvorstehende, Schriftführende und ihre jeweiligen Stellvertretenden werden von der Wahlbehörde auf ihre Tätigkeit in einer Schulung vorbereitet. Nähere Angaben zum Zeitpunkt und Ort der Schulungsveranstaltung sind in den Ernennungsschreiben enthalten. Zur Schulung wird Informationsmaterial ausgehändigt, in dem die einzelnen Abläufe und Aufgaben am Wahltag sowie das Verfahren zur Stimmenauszählung beschrieben sind.

Die Beisitzenden und Wahlhelfenden werden am Wahltag vor Beginn der Wahlhandlung von den Wahlvorstehenden in ihre Aufgabe eingewiesen.

Die Mitglieder im Wahlvorstand

Einem Wahlvorstand gehören folgende Personen an:
• WahlvorsteherIn (Vorsitz)
• Stellvertretende/r WahlvorsteherIn
• Schriftführer/in
• Stellvertretende/r Schriftführer/in
• Beisitzer/in