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Landtagswahl 2022 - Hygienemaßnahmen

Hygienemaßnahmen bei der Stimmabgabe im örtlichen Wahllokal 

Zum Schutz der Wählenden und Wahlhelfenden vor einer Infektion mit dem Corona- Virus wurde auch in Gevelsberg auf Empfehlungen des Landeswahlleiters und auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Regelungen ein Hygienekonzept für die Durchführung der Landtagswahl erstellt. Dabei wird zwischen dem Schutz des Wahlvorstandes und der Wählenden einerseits und dem Recht auf Ausübung des Wahlrechts andererseits abgewogen. Das Wahlamt der Stadt Gevelsberg fasst die wesentlichen Hinweise für Wählerinnen und Wähler zusammen:


  • Die aktuelle Coronaschutz-Verordnug sieht zurzeit nur für sensible Bereiche eine Maskenpflicht in Innenräumen vor. Wahlräume werden davon nicht erfasst. Den Wahlhelfenden wird empfohlen, in Situationen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder es keinen Trennschutz gibt, mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
  • Plakate am Wahlraum weisen auf die üblichen einzuhaltenden Hygieneregeln wie Mindestabstand 1,5 m, Husten- und Niesetikette, Händehygiene und regelmäßiges Lüften hin.
  • Allen Wahlhelfenden und allen Wählenden wird Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.
  • Die Wahlvorstände sollen erwirken, dass die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Überkreuzungen in den Wahlräumen sollen – soweit möglich - vermieden werden.
  • Die Wahlräume werden regelmäßig gelüftet, die Kontaktflächen (z.B. in der Wahlkabine) regelmäßig desinfiziert.
  • Hustenschutzwände werden aufgestellt.
  • Für jede Wählerin, für jeden Wähler wird zur Stimmabgabe ein eigener Stift bereitgehalten.

Das Wahlamt der Stadt Gevelsberg weist alle Wählerinnen und Wähler noch einmal auf die Möglichkeit der Briefwahl hin. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss hierzu den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) ausgefüllt und im frankierten Umschlag an das Wahlamt schicken oder im Rathaus abgeben.
Er kann auch ohne Vordruck schriftlich oder elektronisch (QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail an briefwahl@stadtgevelsberg.de oder über die städtische Homepage www.gevelsberg.de), allerdings nicht telefonisch gestellt werden. Beim Antrag müssen Vornamen, Nachname, Adresse der Hauptwohnung und das Geburtsdatum des Antragstellers angegeben, sowie vermerkt werden, ob die Wahlunterlagen an die Wohnadresse oder an eine andere Adresse versandt werden sollen.
Zudem bietet das städtische Briefwahlbüro im Sitzungsraum 1 des Rathauses der Stadt Gevelsberg allen Wahlberechtigten die Möglichkeit, persönlich ihren Antrag auf Ausstellung
eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen zu stellen und direkt vor Ort zu wählen. Die Öffnungszeiten sind:
Montags bis mittwochs 08.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 18.00 Uhr
Freitags 08.00 bis 13.00 Uhr, am 13.05. bis 18.00 Uhr

05.05.2022