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Fassadenprogramm Gevelsberg Zentrum

Zur Attraktivierung der Innenstadt hat die Stadt Gevelsberg neben der Aufwertung von öffentlichen Flächen unter Inanspruchnahme von Städtebauförderungsmitteln auch Gelder zur Förderung von privaten Häuserfassaden, Dächern und Freiflächen bereitgestellt. Bis zum Jahr 2025 stehen jährliche Fördermittel für Privateigentümer in Höhe von 87.500 € zur Verfügung.

Zur Ausarbeitung des Fassadenprogramm wurde zunächst durch die Stadtverwaltung mit Unterstützung des Büros ASS ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung aus Düsseldorf eine umfangreiche Ersterfassung des gesamten Gebäudebestandes im Gevelsberger Zentrum durchgeführt, welche bereits erste Aufwertungsvorschläge für alle erfassten Objekte gibt sowie ein Geltungsbereich des Fassadenprogramms festgelegt. 

Geltungsbereich Fassadenprogramm Gevelsberg Zentrum
Geltungsbereich Fassadenprogramm Gevelsberg Zentrum

Private Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn sie den vom Rat der Stadt Gevelsberg beschlossenen Gestaltungsleitlinien entsprechen.
Die Höhe der Fördermittel sowie die Abwicklung der Förderung ist der Förderrichtlinie zum Fassadenprogramm Gevelsberg Zentrum zu entnehmen. Förderanträge sind schriftlich bei der Stadt Gevelsberg unter Verwendung des Antrages auf Gewährung eines Zuschusses nach den Richtlinien der Stadt Gevelsberg über die Förderung von Maßnahmen zur Fassadenverbesserung und des Wohnumfeldes in der Innenstadt zu beantragen.








Für Rückfragen steht Ihnen die Abteilung Planung, Bauverwaltung, Umwelt des Fachbereiches 3 gerne zur Verfügung: