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Im strengen Winter müssen alle mit anpacken

Diesmal kam er früher als man denkt: Der Winter ist in Gevelsberg schon da. Weil Frau Holle unberechenbar ist, sind jede Nacht bei den Technischen Betrieben zehn Mitarbeiter in Rufbereitschaft. Wenn die weiße Pracht am Tage zur Last auf den Gevelsberger Straßen wird, „dann packen alle an, die verfügbar sind“, sagt Andreas Vorwerk. Nur die Besatzungen der Müllwagen werden von dem Winterdienst freigestellt, damit die Stadt nicht im Abfall versinkt. In die Pflicht genommen werden dagegen die Bürger durch die „Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Gevelsberg“. Es ist eine Satzung, die die Menschen beachten, obwohl die meisten noch nie hineingeschaut haben.

Die Eigentümer sind in der Zeit von 7 bis 20 Uhr verpflichtet, die Bürgersteige vor ihren Grundstücken auf einer Breite von 1,50 Meter eis- und schneefrei zu halten. Dabei ist es egal, wem der Bürgersteig gehört. Wenn es keinen Bürgersteig gibt, dann muss trotzdem ein Gehweg für Fußgänger auf der Straße von Schnee und Eis befreit werden.

Grundsätzlich ist es in Gevelsberg nicht gestattet, Streusalz einzusetzen. Die Satzung lässt aber Ausnahmen zu. Diese gelten zum Beispiel bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen von Gehwegen wie Brücken, Treppen und Steigungen. „Natürlich wissen wir auch, dass es gegen Eis kein wirksameres Mittel als Streusalz gibt“, sagt Vorwerk. Bei einer Schneedecke könnten aber durchaus Sand oder Schotter helfen, den Weg stumpf zu machen. Wenn es allerdings getaut hat, dann müsse das Streugut zeitnah aufgefegt werden: „Sonst könnten darauf Fußgänger bei trocknem Wetter ausrutschen.“

Grundstücksbesitzer könnten ihre Streupflicht durchaus auf ihre Mieter übertragen. Wer sich nicht in der Lage sieht, den Kampf gegen Schnee und Eis zu gewinnen, der kann ein Serviceunternehmen beauftragen: „Viele Hausmeister- und Putzdienste bieten das an“. Die Technischen Betriebe der Stadt beraten gern, wenn zum Beispiel ein Hausbesitzer Angst hat, auf ein schwarzes Schaf im weißen Schnee hereinzufallen, denn sie sind auch Auftraggeber: „An der Johanneskirche, vor den städtischen Häusern in der Gartenstraße oder dem Kindergarten Habichtstraße zum Beispiel wird der Winterdienst von einem Dienstleister übernommen.“ Wenn es hart auf hart kommt, kann die Stadt schließlich nicht zuerst vor der eigenen Haustüre kehren.

Holger Schilling, der als Kraftfahrzeug-Meister für den Fuhrpark verantwortlich ist, und Andreas Vorwerk haben aber auch noch zwei Bitten an die Autofahrer: Sich rücksichtsvoll zu zeigen und mitzudenken. „Ein Streuwagen fährt vorsichtig durch die Straßen. Hinter dem Fahrzeug mag das Tauen beginnen, der Wagen selbst bewegt sich aber noch auf einer glatten Fahrbahn. Daran denken viele Autofahrer nicht, wenn sie unsere Leute überholen. Mit einem 15 Tonnen schweren Streuwagen fällt das Bremsen bei Glätte trotz Allradantrieb schwer.“

Und jeder, der an einem eiskalten Abend seine Chromkarosse abstellt, sollte sich überlegen, ob ein schweres Räumfahrzeug dadurch in der Nacht nicht behindert werden könnte. „Immer wieder kommt es vor, dass wir eine Straße nicht räumen können, weil die Gefahr besteht, dass unsere oder abgestellte fremde Autos dabei beschädigt werden oder sogar Menschen in Gefahr geraten.“

Dann stellt sich noch die Frage: Wohin mit dem Schnee? „Unsere Mitarbeiter haben die Anweisung, keinen Schnee in Einfahrten oder Eingänge zu schieben. Manchmal geht das allerdings nicht anders. Wir können den Schnee nicht einfach mitnehmen“, so Vorwerk. Es mache aber umgekehrt auch keinen Sinn, die weiße Pracht von den Bürgersteigen auf die Fahrbahn zu schieben: „Manchmal sind Straßen nach wenigen Stunden schon wieder komplett weiß, obwohl kein Schnee gefallen ist.“ In strengen Wintern sei es notwendig, den Schnee in den Vorgarten zu schaufeln, auch wenn es den Blumen und Sträuchern nicht guttut.

Eins ist allerdings sicher: Das Streusalz in Gevelsberg wird ausreichen, auch wenn der Winter so kalt bleibt, wie er angefangen hat. Die Technischen Betriebe haben 600 Tonnen gehortet. Im vergangenen Jahr wurden nur 130 Tonnen verbraucht.

Hinweis: Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Gevelsberg finden Sie hier.

02.12.2021