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Ambulanter Bereich

Bei der häuslichen Pflege unterscheidet man:

• Pflegegeld: Pflegegeld erhalten alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Das Pflegegeld wird an den Betroffenen gezahlt, um ggf. die pflegerische Versorgung auch durch Privatpersonen seiner Wahl selbst zu sichern. • Pflegesachleistung Wenn der Betroffene sich für Sachleistungen entschieden hat, kann die Pflege nur über einen Pflegedienst abgerechnet werden. • Kombinationsleistungen Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden. Bei einer solchen Kombination wird der nicht genutzte Prozentsatz der Pflegesachleistungen als gekürztes Pflegegeld ausgezahlt.