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Bundestagswahl am 26.09.2021- Hygienemaßnahmen

Hygienemaßnahmen zur Stimmabgabe in den örtlichen Wahllokalen

 

Aufgrund der anhaltenden epidemischen Lage wurde auch in Gevelsberg in Zusammenarbeit mit dem Bundes- und Landeswahlleiter und auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Regelungen für die Durchführung der Bundestagswahl am 26.09.2021 ein Hygienekonzept erstellt. Ziel des Hygienekonzeptes ist es, die Wählerinnen und Wähler sowie die ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus zu schützen. Das Wahlamt der Stadt Gevelsberg fasst die wesentlichen Hinweise für Wählerinnen und Wähler zusammen: 

 

  • Die 3-G-Regelung wird nach § 2 Abs. 9 Satz 2 der Coronaschutzverordnung nicht auf die Stimmabgabe im Wahlraum angewendet. 

  • In den Wahlräumen und auf den Zuwegen innerhalb des Wahlgebäudes besteht nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Coronaschutzverordnung Maskenpflicht. Dies bedeutet, dass mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen ist.

  • Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist (§ 3 Absatz 2 Nummer 18 CoronaschutzVO). Der Wahlvorstand trifft in einem solchen Fall unmittelbare Maßnahmen zum Schutz von anderen Personen im Wahlraum (Zugangsregulierung, Abstand, Lüften, Desinfektion).

  • Für die Mitglieder der Wahlvorstände gilt eine Ausnahmeregelung von der Maskenpflicht, wenn das Tragen der Maske durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung des Sitzplatzes am Wahltisch durch Glas, Plexiglas oder ähnliches) ersetzt wird oder das jederzeitige Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern sichergestellt ist (§ 3 Absatz 2 Nummer 14a CoronaschutzVO).

  • Plakate am Wahlraum weisen auf die üblichen einzuhaltenden Hygieneregeln wie Mindestabstand 1,5 m, Husten- und Niesetikette, Händehygiene und das Tragen einer mindestens medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske) hin.

  • Allen Wahlhelfenden und allen Wählenden wird Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.

  • Die Wahlvorstände sind für die Steuerung des Zugangs zum Wahlraum verantwortlich und sollen die Einhaltung der Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes durch die Wählerinnen und Wähler i.S.d. § 31 S. 2 BWG gewährleisten. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen sollte erwirkt, die Personenzahl im Wahlraum begrenzt werden.

  • Die Wahlräume werden regelmäßig gelüftet, die Kontaktflächen (z.B. in der Wahlkabine) regelmäßig gereinigt/desinfiziert.

  • Für jede Wählerin, für jeden Wähler wird zur Stimmabgabe ein eigener Stift bereitgehalten.

 

Das Wahlamt der Stadt Gevelsberg weist alle Wählerinnen und Wähler noch einmal auf die Möglichkeit der Briefwahl hin. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss hierzu den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) ausgefüllt und im frankierten Umschlag an das Wahlamt schicken oder im Rathaus abgeben. Er kann auch ohne Vordruck schriftlich oder elektronisch (QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail an wahlamt@stadtgevelsberg.de oder über die städtische Homepage www.gevelsberg.de), allerdings nicht telefonisch gestellt werden. Beim Antrag müssen Vornamen, Nachname, Adresse der Hauptwohnung und das Geburtsdatum des Antragstellers angegeben, sowie vermerkt werden, ob die Wahlunterlagen an die Wohnadresse oder an eine andere Adresse versandt werden sollen. 

 

Zudem bietet das städtische Briefwahlbüro im Ratssaal des Rathauses der Stadt Gevelsberg allen Wahlberechtigten die Möglichkeit, persönlich ihren Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen zu stellen und direkt vor Ort zu wählen. Die Öffnungszeiten sind:

 

Montags bis mittwochs   08.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstags                   08.00 bis 18.00 Uhr

Freitags                          08.00 bis 13.00 Uhr, am 24.09. bis 18.00 Uhr. 

 

 

09.09.2021