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Besuch von Gremiensitzungen nur noch mit den 3 G

Da die Sitzungen der kommunalen Gremien nicht mehr gesondert in der Coronaschutzverordnung geregelt sind, gelten aktuell die Regelungen für Veranstaltungen.
Aufgrund des Landesinzidenzwertes von über 35 gilt daher für alle Sitzungen ab sofort die 3G-Regel. Neben den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern müssen somit auch die Einwohnerinnen und Einwohner am Einlass nachweisen, dass sie entweder vollständig immunisiert oder genesen sind bzw. über einen maximal 48 Stunden alten Negativtest verfügen.
25.08.2021