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Soforthilfe für Privatpersonen

Mit den Soforthilfen werden Bürger und Bürgerinnen unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt (Erste Person - Haushaltsvorstand) stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. Diese Billigkeitsleistungen können natürliche Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und durch das Unwetter Schäden erlitten haben. Ein Antrag auf Gewährung der Leistung kann ab sofort bis zum 31. August 2021 bei der Stadt Gevelsberg gestellt werden, die auch die Auszahlung vornimmt.
Der entsprechende Antrag kann per E-Mail an starkregen@stadtgevelsberg.de gestellt werden.