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Corona - Elternbeiträge: Stadt Gevelsberg übernimmt Elternanteil in voller Höhe und erstattet überzahlte Beträge voraussichtlich bis Mitte August.


Die kommunalen Spitzenverbände und die die Landesregierung tragenden Fraktionen im Landtag von NRW haben nach langen Verhandlungen eine Einigung über die Erstattung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung und die Offene Ganztagsschule für die Monate Februar bis Mai 2021 erzielt. Diese Einigung sieht Folgendes vor:
• Für Februar 2021 werden die Elternbeiträge jeweils hälftig von Land und Kommunen übernommen, da die Einrichtungen wie im Januar 2021 vollständig geschlossen waren.
• Für die Monate März bis einschl. Mai 2021 übernehmen die Eltern 50 Prozent der Beiträge. Kommunen und Land teilen sich die verbleibenden 50 Prozent jeweils zur Hälfte.

Für den Januar 2021 wurden aufgrund einer Einigung der kommunalen Spitzenverbände mit den Koalitionsfraktionen zu Jahresbeginn im selben Monat bereits die Elternbeiträge zu 100 % an die Eltern erstattet. Aus Gründen der Praktikabilität wurde in Gevelsberg damals stattdessen auf die Erhebung der Februarbeiträge verzichtet. Beitragsabweichungen zwischen Januar und Februar, z.B. aufgrund von Wechseln vom U3 in den Ü3-Bereich, wurden entsprechend berücksichtigt.

In enger Abstimmung von Politik und Verwaltung wurde nun vereinbart, dass über diese Einigung des Landes mit den Kommunen hinaus den Eltern auch die Eigenanteile für die Monate März bis Mai erstattet werden. Im Ergebnis übernimmt damit die Stadt Gevelsberg dann für diese drei Monate 75 % der Beitragserstattung, während das Land nur die restlichen 25 % trägt.

Damit will die Stadt Gevelsberg ein klares kommunalpolitisches Zeichen für die angespannte Situation der meisten Familien vor Ort setzen. Schließlich bleibt zu berücksichtigen, dass bis Anfang Juni 2021 trotz des eingeschränkten Regelbetriebes in Kindertageseinrichtungen und eines Notbetriebes in der Offenen Ganztagsschule die allermeisten Eltern einer ganz erheblichen Belastung ausgesetzt waren, eine Betreuung privat zu organisieren. Der Verzicht auf den Elternanteil wird daher als wertschätzender, familienpolitischer Ausgleich dafür gesehen. Außerdem erleichtert und beschleunigt die vorgeschlagene Regelung die Erstattung der erhobenen Beiträge, da die Monate pauschal erstattet werden können, ohne dass jeder Erstattungsfall einzeln bearbeitet werden muss.

Einbezogen in die Beitragserstattung wird auch die „8-1-Betreuung“ an den Grundschulen, deren Beiträge von der Arbeiterwohlfahrt Ennepe-Ruhr (AWO) von den Eltern erhoben werden. Hier wird die Stadt Gevelsberg das Vorgehen mit der AWO abstimmen.

Die Übernahme des „Elternanteils“ macht einen Betrag von insgesamt rd. 170.000 € aus.

Die Erstattung der Elternbeiträge wird Schritt für Schritt bis etwa Mitte August 2021 erfolgen.

02.07.2021