Sprungziele
Seiteninhalt

Inzidenzstufe 1 ermöglicht weitere Lockerung im Sportbetrieb

Die Nutzung der städtischen Sportanlagen – Sporthallen und Stadien – istseit einigen Tagen dank der weiter sinkenden Infektionszahlen fast wieder
uneingeschränkt möglich.

Seit Freitag, 11.06.2021, entfällt aufgrund der für das Land NRW geltenden Inzidenzstufe 1 die Pflicht, einen Negativtest zur Sportausübung vorzulegen.

Weiterhin gelten aber die Vorgaben wie die Einhaltung des Abstandes, das Maskentragen – außer während des Ausübens des Sports - und die Feststellung der Rückverfolgbarkeit.

16.06.2021