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Inzidenzstufe 1 ermöglicht weitere Lockerung im Sportbetrieb
Die Nutzung der städtischen Sportanlagen – Sporthallen und Stadien – istseit einigen Tagen dank der weiter sinkenden Infektionszahlen fast wieder
uneingeschränkt möglich.
Seit Freitag, 11.06.2021, entfällt aufgrund der für das Land NRW geltenden Inzidenzstufe 1 die Pflicht, einen Negativtest zur Sportausübung vorzulegen.
Weiterhin gelten aber die Vorgaben wie die Einhaltung des Abstandes, das Maskentragen – außer während des Ausübens des Sports - und die Feststellung der Rückverfolgbarkeit.
16.06.2021