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ERK passt die Allgemeinverfügung an
Am 31.05.2021 ist die Allgemeinverfügung des Ennepe-Ruhr-Kreises, in der die Verpflichtung
zum Tragen einer Alltagsmaske auf bestimmten Straßen und Plätzen in Gevelsberg
verfügt wurde, ausgelaufen.
Dies bedeutet, dass ab dem 01.06.2021 auf der Mittelstraße, dem Vendomer Platz, der Wittener Straße und der Straße Ochsenkamp die bisherige Maskenpflicht entfällt.
Davon unberührt bleibt aber die allgemeine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes nach der aktuellen Coronaschutzverordnung, z. B. im Einzelhandel, in Arztpraxen, auf Spielplätzen oder auch auf dem Gevelsberger Wochenmarkt.
01.06.2021