Die Stadtverwaltung Gevelsberg hat als untere Baugenehmigungsbehörde grundsätzlich alle Bauakten von vorhandenen baulichen Anlagen archiviert.
Sie können als Eigentümerin oder Eigentümer Einsicht ins Bauaktenarchiv der Stadt nehmen. Für Ihre Einsichtnahme ist ein Nachweis Ihres berechtigten Interesses notwendig. Dies kann der Nachweis des Eigentums sein oder eine entsprechende Vollmacht.
Gebühren: Die Einsichtnahme von Altakten ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sind nach der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Gevelsberg.
Sie können die Einsichtnahme in die Bauakte über diese Seite digital beantragen. Füllen Sie dazu bitte die vorgesehenen Felder aus:
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