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Straßen- und Wegekonzept

Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG) in Kraft. Der Landesgesetzgeber hat in das Kommunalabgabengesetz einen neuen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.


Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen. 


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 302
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 2.03 - Nebenstelle Großer Markt 13
E-Mail: stadtentwicklung@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Herr Bohne

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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