Straßen- und Wegekonzept
Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG) in Kraft. Der Landesgesetzgeber hat in das Kommunalabgabengesetz einen neuen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.
Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen.
Kontakt
Telefon: 02332 771 - 302
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 2.03 - Nebenstelle Großer Markt 13
E-Mail: stadtentwicklung@stadtgevelsberg.de
Seit März 2023 ist der Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gevelsberg und Schwelm eröffnet. Die weiterführende Strecke bis Silschede wird durch den Baulastträger StraßenNRW realisiert. Die Zuwegung zur Fuß- und Radtrasse nach Schwelm ist derzeit von der Straße In den Weiden über die Straße Am Erlenfeld möglich. Nach ca. 200 m auf der Straße Am Erlenfeld befindet sich die Zufahrt zur Trasse auf der linken Seite. Hierbei handelt es sich um ein Provisorium bis StraßenNRW die weiterführende Trasse inklusive der dauerhaft anzulegenden Rampe für die Zuwegung fertigstellt. Parkmöglichkeiten befinden sich in der Straße Am Westbahnhof am dortigen Parkplatz des Bahnhofs Gevelsberg-West.
Ein weiterer Ausbau der Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur ist an der Neuenlander Straße geplant. Hier soll straßenbegleitend im außerörtlichen Bereich ein Rad-/Gehweg errichtet werden, um die Ortsteile Asbeck und Silschede untereinander und zudem mit der ehemaligen Bahntrasse zu verbinden, welche von StraßenNRW bis zum Bahnhof Gevelsberg-West ausgebaut wird. Bei der aufgrund der Dringlichkeit nicht aufschiebbaren Maßnahme der Erneuerung des Durchlasses des die Neuenlander Straße unterquerenden Hedtberger Bachs wurde der geplante Ausbau des Rad-/Gehwegs entsprechend berücksichtigt.