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Dachterrassen auf Garagen
[Einleitung]
Bei Dachterrassen auf Garagen stellen sich die Genehmigungssituation häufig als sehr problematisch dar. Garagen dürfen ohne eigene Abstandsflächen an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Dies gilt jedoch nicht für Dachterrassen. Sobald Dachterrassen auf einer grenzständigen Garage errichtet werden, löst die Garage inkl. Terrasse eine Abstandsfläche von 3 Metern aus. Diese Abstandsfläche kann bei grenzständigen Garagen dann nicht auf der eigenen Grundstücksfläche nachgewiesen werden, was häufig zu einer Unzulässigkeit des Vorhabens führt.