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Anschüttungen und Abgrabungen

Anschüttungen und Abgrabungen mit einer Höhe bis zu 2 m und einer Grundfläche bis zu 30 , im Außenbereich bis zu 400 sind grundsätzlich verfahrensfrei. Dabei ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass Anschüttungen über einem Meter Höhe eine Abstandsfläche zum Nachbargrundstück auslösen. Es empfiehlt sich in jedem Fall bei einer geplanten Anschüttung vorab Kontakt zu einem fachkundigen Architekten/ zu einer fachkundigen Architektin oder zur Bauaufsicht der Stadt Gevelsberg aufzunehmen.