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Schwimmbecken/ Pools

Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt von bis zu 100 sind grundsätzlich verfahrensfrei. Dies gilt nicht für Schwimmbecken im Außenbereich. Diese bedürfen immer einer Baugenehmigung. Wie bei allen genehmigungsfreien Vorhaben empfiehlt es sich vorab zu prüfen, ob das Baugrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und ob dieser ggfls. weitergehende Festsetzungen trifft.