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Einfriedungen, Zäune, Mauern

Mauern und Einfriedungen bis zu mit einer Höhe von bis zu 2 Metern bedürfen ebenfalls grundsätzlich keine Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nicht für Vorhaben im Außenbereich.
Auch bei Mauern und Einfriedungen ist zu beachten, dass soweit das Baugrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, dieser abweichende Festsetzungen treffen kann.