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Bauaktenarchiv

Die untere Baugenehmigungsbehörde ist grundsätzlich verpflichtet alle Bauakten von vorhandenen baulichen Anlagen zu archivieren. Dementsprechend verfügt die Stadt über ein umfangreiches Archiv an Hausbauakten. Grundsätzlich sollte jeder Eigentümer ebenfalls über ein Exemplar der genehmigten Bauantragsunterlagen seines Objektes verfügen. Häufiger kommt es jedoch vor, dass bei einem Wechsel der Eigentümerin/ des Eigentümers eines Objektes die Baugenehmigungsunterlagen nicht oder nicht vollständig übergeben werden. Besonders bei älteren Gebäuden fehlen häufig Unterlagen.

Eigentümerinnen und Eigentümer haben die Möglichkeit Einsicht im Bauaktenarchiv der Stadt zu nehmen. Hierzu ist im Vorfeld jedoch eine persönliche Terminvereinbarung erforderlich, da die Bauakten noch nicht digital sondern lediglich in Papierform vorliegen. Zwecks Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per E-Mail an bauaufsicht@stadtgevelsberg.de, oder füllen das Online-Formular unter diesem Link aus.

Unterlagen:
Für die Einsichtnahme im Bauaktenarchiv ist ein Nachweis des berechtigten Interesses notwendig. Dies kann der Nachweis des Eigentums sein oder eine entsprechende Vollmacht.

Gebühren:
Die Einsichtnahme von Altakten ist Gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sind nach der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Gevelsberg