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Vormundschaften

Wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder nicht mehr vertreten können oder dürfen, bekommen diese einen Vormund. Wenn keine andere als Vormund geeignete Person zur Verfügung steht, wird das Jugendamt vom Familiengericht zum Amtsvormund bestimmt (bestellte Amtsvormundschaft) und kümmert sich um die Interessen des Kindes. Im Rahmen ihrer gerichtlich übertragenen Aufgaben (Wirkungskreis) sind Vormünder gesetzliche Vertreter ihrer Mündel. Sie sind allein den Mündelinteressen verpflichtet und arbeiten insoweit nicht weisungsgebunden.

Wenn den Eltern durch die Entscheidung des Familiengerichtes nur ein Teil ihrer elterlichen Verantwortung entzogen wurde, wird für diesen entzogenen Teil der elterlichen Sorge eine Amtspflegschaft bzw. Ergänzungspflegschaft eingerichtet. Der Pfleger bzw. Ergänzungspfleger ist nur in dem Bereich, für den er bestellt wurde, der gesetzliche Vertreter des Kindes.

Die gesetzliche Amtsvormundschaft tritt, im Gegensatz zur bestellten Amtsvormundschaft, bei Geburt des Kindes ein, wenn dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Mutter noch minderjährig ist. Die gesetzliche Amtsvormundschaft endet, sobald die Kindesmutter volljährig ist bzw. ein anderer Vormund bestellt wurde.

Kontakt

Telefon: 02332 - 771 220
Fax: 02332 - 771 230
Raum: 105
E-Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Chlebny

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


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Frau Euteneuer

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg